Kartellamt zeigt Preisbrechern die Zähne<ZURÜCK>
Abmahnungen wegen Untereinstandspreisen -- Wal-Mart als Auslöser / Von Manfred Vossen

Beim Thema Untereinstandspreise will das Bonner Bundeskartellamt offenbar ernst machen und durchgreifen. Nach Prüfung weiterer Artikelpreise dürfte es Ende dieser Woche zu Abmahnungen kommen. Dass vor allem Wal-Mart einen "blauen Brief" aus Bonn bekommt, scheint in der Branche inzwischen unstrittig.
 
Seit Monaten ist die Wettbewerbsbehörde dabei herauszufinden, ob Handelsunternehmen Ware unter Einstandspreis feilbieten. Nachdem eine erste Prüfung negativ ausfiel, ist das Bonner Amt nun fündig geworden. Bei Nachrecherchen mussten Wal-Mart, Lidl, Plus und Aldi-Nord in den vergangenen Wochen wiederholt Stellung beziehen. Die Prüfung ist in den vergangenen Tagen von der 9. Beschlussabteilung beendet worden. Inzwischen kann die Behörde offenbar nachweisen, dass in einigen Fällen dauerhaft gegen den ±20 GWB verstoßen worden ist.
 
Das Gesetz unterscheidet bei Untereinstandsverkauf zwischen Preismachern und Preisfolgern. Die Preisspirale war im Mai durch Wal-Mart in Gang gesetzt worden. Die Wuppertaler Dependance des amerikanischen Handelsgiganten hatte mit ihrer Eigenmarke "Smart Price" neue Schwellen im Preiseinstiegsbereich gesetzt. Sie liegen -- als Dauerpreise ausgelobt -- nach Einschätzung von Branchenkennern vereinzelt unterhalb der Beschaffungspreise. Zahlreiche Wettbewerber, darunter Aldi, haben die Preise später nachvollzogen und teilweise noch unterboten.
 
Inwieweit die Preisfolger ebenfalls abgemahnt werden, war am Mittwochabend noch unklar. Details will das Bundeskartellamt erst am heutigen Freitag auf einer Pressekonferenz bekannt geben.
 
Die Crux scheint zu sein, dass die Behörde sich vornehmlich auf regionale Preisvergleiche stützt, wie ein betroffenes Unternehmen kritisch anmerkt. Nach dieser Methodik wären nämlich auch alle Preisfolger betroffen: Hat etwa Aldi Nord systembedingt flächendeckend die Preise gesenkt, dann gerät Aldi an den Standorten, an denen Wal-Mart nicht vertreten ist, aus Amtssicht unversehens in die Rolle des Preismachers.

7. September 2000

 


 
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