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Wal-Mart darf nicht mehr mit "immer bestem Preis" werben

vwd/AFP. Die US-Handelskette Wal-Mart Stores Inc, Bentonville, darf ihre Waren in Deutschland nicht mehr mit dem Werbeversprechen verkaufen, "immer den besten Preis zu garantieren".
 
Der Bundesgerichtshof habe die Annahme einer Revision des Unternehmens gegen ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichtes Karlsruhe mangels Erfolgsaussichten verweigert und dem Urteil damit Rechtskraft verliehen, berichtete die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs am Dienstag in Bad Homburg.
 
Wal-Mart hatte damit geworben, Verbrauchern einen Preisnachlass zu gewähren, falls sie gekaufte Markenware in einem anderen Geschäft günstiger entdecken sollten. In der Praxis sei der günstige Preis aber nur denjenigen Kunden eingeräumt worden, die tatsächlich den Nachweis eines billigeren Konkurrenzangebots erbrachten, monierte die Wettbewerbs-Zentrale.
 
Für alle anderen Kunden habe weiterhin der höhere Wal-Mart-Preis gegolten. Zulässig wäre das Versprechen nur, wenn nach den ersten Reklamationen sofort allen Kunden der günstigere Preis gewährt worden wäre.
 
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Wal-Mart Germany GmbH & Co. KG

21. November 2000

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