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Wal-Mart darf nicht mehr mit "immer bestem
Preis" werben
vwd/AFP. Die US-Handelskette Wal-Mart Stores Inc, Bentonville, darf ihre
Waren in Deutschland nicht mehr mit dem Werbeversprechen verkaufen,
"immer den besten Preis zu garantieren".
Der Bundesgerichtshof habe die Annahme einer Revision des Unternehmens
gegen ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichtes Karlsruhe mangels
Erfolgsaussichten verweigert und dem Urteil damit Rechtskraft verliehen,
berichtete die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs am Dienstag
in Bad Homburg.
Wal-Mart hatte damit geworben, Verbrauchern einen Preisnachlass zu gewähren,
falls sie gekaufte Markenware in einem anderen Geschäft günstiger
entdecken sollten. In der Praxis sei der günstige Preis aber nur
denjenigen Kunden eingeräumt worden, die tatsächlich den Nachweis eines
billigeren Konkurrenzangebots erbrachten, monierte die
Wettbewerbs-Zentrale.
Für alle anderen Kunden habe weiterhin der höhere Wal-Mart-Preis
gegolten. Zulässig wäre das Versprechen nur, wenn nach den ersten
Reklamationen sofort allen Kunden der günstigere Preis gewährt worden wäre.
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Wal-Mart
Germany GmbH & Co. KG